„Wer will selig sterben, geb’ an die rechten Erben.“ (Volksmund)
Mein Wille geschehe! Um dies sicherzustellen, kann es notwendig sein, eine letztwillige Verfügung, etwa in Form eines Testaments zu errichten. Nur so können Sie zu Lebzeiten über den Nachlass entscheiden und festlegen, wer abseits der gesetzlichen Erben einen Anteil an der Erbschaft haben soll.
Doch letztwillige Verfügungen sind nur gültig, wenn sie den Formvorschriften entsprechen, und sind u.a. Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen. Mit Unterstützung von Rechtsanwältin Mag. Elisabeth Mitterbauer haben Sie die notwendige professionelle Hilfe, um Ihren letzten Willen individuell Ihren Wünschen entsprechend in ein formgültiges Testament zu verpacken. So können allfällige Missverständnisse und Erbstreitigkeiten bereits im Vorhinein aus dem Weg geräumt werden!